Antrag gegen das Outsourcing von Autobahnen

Veröffentlicht am 16.05.2017 in Anträge

Antrag des SPD-Ortsvereins Stuttgart Botnang

einstimmig beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 15. Mai 2017.

 

Adressaten:

-       SPD-Bundestagsfraktion

-       SPD-Bundesparteitag

-       SPD-Landesparteitag Baden-Württemberg

-       SPD-Kreisdelegiertenkonferenz Stuttgart

 

Kein Outsourcing der Bundesautobahnen

 

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2016 die Eckpunkte für die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 vereinbart. Als Folge davon hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und den Entwurf eines Gesetzes mit den notwendigen Folgeregelungen auf einfachgesetzlicher Ebene eingebracht.

Dazu gehört auch – und darum geht es hier – eine Änderung des Artikels 90 GG wonach die die bisherige Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen durch die Länder nunmehr in Bundesverwaltung geführt wird. Zwar bleibt der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Es soll sogar im GG festgeschrieben werden, dass das Eigentum unveräußerlich ist.

Der Bund erhält damit die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen. Allerdings – das ist der kritische Punkt – kann er sich zur Erledigung dieser Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Vorgesehen ist eine GmbH im Eigentum des Bundes; angedacht ist aber auch eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, Private am Netzausbau zu beteiligen.

Ein solches Outsourcing eines unverzichtbaren Teils der staatlichen Daseinsvorsorge durch Privatisierung der Bundesautobahnen lehnen wir entschieden ab. Die an der Gesetzgebung beteiligten Mandatsträger der SPD werden aufgefordert, bei der Gesetzesberatung zusätzlich zu den von der SPD schon vorgebrachten Argumenten gegen die Privatisierung auch die folgenden Gesichtspunkte mit einzubringen:

  1. Bei der Verwaltung der Bundesautobahnen durch eine privatrechtliche Gesellschaft wäre es fraglich, ob die mit der Wahrnehmung der Aufgaben Betrauten noch Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuchs sind. Eine Strafbarkeit wegen Bestechungsdelikten nach §§ 331 ff StGB würde dann entfallen. Die Erfahrung lehrt, dass korruptive Verhaltensweisen bei Auftragsvergaben durchaus nicht unüblich sind. Sie müssen aber wirksam bekämpft und strafrechtlich effektiv sanktioniert werden können.
  2. Die parlamentarische Kontrolle durch den Bundestag, insbesondere das Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung muss in vollem Umfang gewährleistet sein. Das wäre aber nicht mehr der Fall, wenn Bundesautobahnen durch eine private Gesellschaft betrieben werden. Das zeigt die aktuelle Organklage der Grünen-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht.

 


 

Mehr zu den Hintergründen und den weitereren Forderungen des Ortsvereins, die nicht Bestandteil des Antrages sind, weil sie anderorts bereits eingebracht werden, finden Sie in dieser Pressemitteilung.

Den Antrag zum Download gibt es hier.

 
 

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