Antrag zu TTIP und CETA

Veröffentlicht am 08.06.2015 in Anträge

Adressaten:
   SPD – Kreiskonferenz Stuttgart
   SPD – Landesvorstand Baden-Württemberg
   SPD – Landesparteitag Baden-Württemberg
   SPD – Bundesvorstand
   SPD – Bundestagsfraktion
   SPD – Bundesparteitag

 

Die oben angeführten Adressaten mögen beschließen:

  1. Die Handelsabkommen (TTIP und CETA) dürfen erst nach einem erfolgreichen Abschluss der DOHA-Runde im Rahmen der WTO unterzeichnet werden, damit ein fairer weltweiter Handel ermöglicht wird, der für alle WTO-Mitglieder verbindlich ist.
  2. Die Handelsabkommen (TTIP und CETA) dürfen das hohe europäische Schutzniveau von Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie die Sozial und Umweltstandards der EU-Länder nicht aufweichen.
  3. Alle ILO-Kernarbeitsnormen müssen von den Vertragspartnern unterzeichnet werden. Das North American Agreement on Labor Cooperation (NAALC; deutsch Nordamerikanisches Abkommen über Arbeitszusammenarbeit) innerhalb der NAFTA ist zu Gunsten der ILO-Normen zu beenden.
  4. Investitionsschutzregelungen dürfen die Souveränität der Vertragsstaaten nicht beeinträchtigen. Staatliche Daseinsvorsorge ist auszubauen statt zu privatisieren.
  5. Das OECD-Steuerabkommen zum Informationsaustausch der Steuerbehörden ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen. Die Berechnungsgrundlagen für Unternehmenssteuern sind zu vereinheitlichen.

Bei Nichterfüllung einer der vorgenannten Punkte dürfen die Verträge nicht abgeschlossen werden.

 
 

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Dirk Bulander und Markus Haas

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