PM 22.11.16: Mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer

Veröffentlicht am 22.11.2016 in Pressemitteilungen

Mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer
Ergänzendes Votum der Verfassungsrichter

Steuergerechtigkeit ist ein Teilaspekt der sozialen Gerechtigkeit, die in den politischen Diskussionen auf Bundesebene zu kurz kommt. Wenn wohlhabende Familien und Geschäftsführende von der „Dummensteuer“ sprechen ist die Einkommenssteuer gemeint. Durch Steuertricks zahlen viele milliardenschwere Familien keinen Cent an Einkommenssteuer. D.h. wer diese Steuer pflichtbewusst zahlt, zählt zu den Dummen.


Dieses Beispiel ist nur ein besonders auffälliges von sozial unverträglichem Steuerrecht. Erst im Oktober mussten Bundestag und Bundesrat nach Schlichtungsverfahren im Eiltempo das Erbschaftssteuerrecht novellieren, nachdem das Bundesverfassungsgericht die zuvorige Regelung aufgrund des Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3, Abs. 1 GG) für verfassungswidrig erklärt hat. Insbesondere die Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen waren nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da diese eine Besserstellung der Erwerber jenes Vermögens bewirkte.


Die Novellierung jedoch verändert die Regelungen nur im Detail. Ob diese mit der Verfassung nun im Einklang stehen, könnte wieder das höchste Gericht beschäftigen. Wenig beachtet indes waren ergänzende Voten dreier Verfassungsrichter. Diese stimmten dem Urteil der übrigen Richter zu, mahnten jedoch auch einen Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip (Art. 20, GG) an. Nach dieser ergänzenden Argumentation trägt die Erbschaftssteuer – auch in der überarbeiteten Fassung – zur Entstehung materieller Ungleichheit bei.


Im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschloss der Ortsverein einen Antrag, indem wir fordern, dass die Erbschaftssteuer ebenfalls auf die Herstellung sozialer Chancengleichheit und gleiche Lebenschancen hinwirken muss. Reichtum darf sich nicht in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumulieren und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwachsen. Abgesehen von Freibeträgen für kleine und mittlere Erbschaften, ist die Verschonung von Steuern nur mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen, dem Gemeinwohl und der Verwirklichung des Sozialstaates zu rechtfertigen.


Dieser Antrag ging dem Bundesvorstand und der Kreisdelegiertenkonferenz in Stuttgart zu. Wir bedanken uns bei Armin Nack, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof für seine Expertise und Beharrlichkeit bei der Ausarbeitung dieses kompetenten Antrags.

 

Die Pressemitteilung gibt es hier zum Download

 
 

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